Der Verkauf von Gold ist bequem über das Internet möglich. So bieten viele Ankäufer den Verkäufern die Möglichkeit, das Gold in Form von Schmuck oder Münzen einzusenden.
Das Edelmetall Gold gilt seit langer Zeit schon als eine krisensichere Geldanlage, da dieses Edelmetall nur in besonders kleinen Mengen vorkommt. Neben der Geldanlage wird dieses Edelmetall schon seit langer Zeit als Zahlungsmittel, aber auch als Schmuck genutzt. Der Abbau von Gold findet vor allem in den USA, in Russland, in Südafrika oder auch in Australien statt. Bei steigenden Goldpreisen kann das eigene Gold wie den Schmuck, die Münzsammlung aus Gold oder auch das Zahngold, zu guten Preisen verkauft werden. Vor dem Verkauf von Gold sollte sich jeder so vorab über den jeweils aktuellen Goldpreis informieren.
Neben dem Goldankäufer vor Ort gibt es auch immer mehr Unternehmen, welche den Verkäufern von Gold die Möglichkeit geben, das Gold über den Versandweg zu verkaufen. Dieser Verkauf von Gold ist so eine besonders komfortable Alternative. Das eigene Gold wird dazu einfach an den jeweiligen Goldankäufer auf dem Postweg versandt. Dieser wird das eingesandte Gold anschließend bewerten und dem Verkäufer den ermittelten Wert überweisen. Bei dem Verkauf von Gold über das Internet sollte sich der Verkäufer vorher gründlich über das jeweilige Ankaufsunternehmen informieren. Nur so lässt sich sicherstellen, dass es sich um ein seriöses Unternehmen handelt und der Verkäufer den Gegenwert für das eingesandte Gold auch wirklich erhält. Dabei gibt es für den Verkäufer des Goldes zum Beispiel die Möglichkeit, sich in den Foren im Internet über das jeweilige Ankaufsunternehmen zu informieren.
Mit dem Versand des Goldes in Form von Schmuck oder Goldmünzen muss der Verkäufer in der Regel auch eine Erklärung abgeben, dass dieser auch wirklich der Eigentümer des Goldes ist. Neben dieser Erklärung werden zudem auch die persönlichen Daten durch das ankaufende Unternehmen erfasst. Dadurch soll sichergestellt werden, dass es sich bei dem Gold nicht um Diebesgut handelt. Aber auch die Steuerbehörden interessieren sich für den Verkauf von Gold, wenn es sich um große Mengen handelt. So unterliegt der Verkauf der Steuerpflicht und dieser sollte als steuerpflichtige Einnahmen bei der Einkommensteuererklärung mit angegeben werden.