Eine Unfallversicherung für Haushaltshilfe ist Pflicht

Wer eine Haushaltshilfe beschäftigt, muss diese innerhalb von einer Woche bei der zuständigen Unfallkasse oder Minijobzentrale anmelden. Das erspart dem Arbeitgeber mögliche Folgekosten, wenn ein Unfall passiert.

Wie man den Statistiken entnehmen kann, passieren die meisten Unfälle im Haushalt. Die Reinigungskraft rutscht auf den nassen Fliesen aus, fällt von einer Leiter oder wird auf dem Weg zur Arbeit verletzt. Alle Hilfskräfte haben in diesen Fällen einen Anspruch auf Leistungen des gesetzlichen Unfallversicherungsträgers. Dieser bezahlt die Behandlungen des Arztes und des Krankenhauses, die Medikamente oder Therapien, die Pflege, die soziale und berufliche Rehabilitation, die Lohnfortzahlung oder Rente, wenn es bleibende gesundheitliche Schäden gibt, ebenso eine Hinterbliebenenrente. Der Arbeitgeber, worunter auch private Haushalte oder Einzelpersonen fallen, zahlt zwischen 43 und 86 Euro pro Jahr. Die Höhe des Betrages ist abhängig von der Dauer der Beschäftigung der Haushaltshilfe; er beträgt etwa 1,6 Prozent des Gehaltes. Im Januar und im Juli wird der Beitrag zur Unfallkasse für das abgelaufene Halbjahr erhoben.

Unter dem Begriff der Haushaltshilfe fallen Reinigungskräfte, Baby Sitter, Küchen- oder Gartenhilfen, Au-pair-Mädchen sowie Kinder- und Erwachsenenbetreuer. Sie alle werden unter dem Namen des Arbeitgebers angemeldet, das heißt, dass der Name des Beschäftigten nicht genannt wird. Wenn ein Unfall auf dem Weg zur Arbeitsstätte oder im Haushalt passiert ist, bei dem ärztliche Hilfe in Anspruch genommen wurde, muss dieser bei der zuständigen Unfallkasse gemeldet werden. Erleidet die Haushaltshilfe einen Unfall bei Tätigkeiten wie das Einkaufen für den Arbeitgeber, ist auch dieser abgesichert.

Wer eine Haushaltshilfe im Rahmen der 400-Euro-Regel angestellt hat, ist verpflichtet, diesen im Rahmen des Haushaltscheckverfahrens der Minijob-Zentrale zu melden. Die Zentrale übernimmt dann die Anmeldung bei der Unfallkasse und zieht auch die Beiträge für die Unfallversicherung ein. Ist das Entgelt für die Haushaltshilfe höher, ist es Pflicht, die Haushaltshilfe selbst bei der Unfallkasse des jeweiligen Landes zu melden. Die Kosten für die Unfallversicherung übernimmt allein der Arbeitgeber, daher hat die Haushaltshilfe nichts zu zahlen. Unterlässt der Arbeitgeber die Anmeldung, kann gegen ihn eine Strafe von bis zu 2.500 Euro verhängt werden.